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    Bernhard Fink

    Seit 1978 betreuen wir unsere Kunden generationenübergreifend österreichweit in Versicherungsangelegenheiten. Wir freuen uns, auch Dir unsere umfassende Expertise und persönliche Betreuung in allen Versicherungsfragen zur Verfügung stellen zu dürfen. Gerne stehen wir Dir mit unserem Fachwissen zur Seite, um maßgeschneiderte Lösungen für Deine individuellen Bedürfnisse zu finden. Willkommen in der Familie!

    • Thomas
    • Bernhard

    KFZ Haftpflicht

    Wenn es um die Absicherung Deines Fahrzeugs geht, ist die KFZ-Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Dich vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Du anderen zufügst.

    Krankenversicherung

    Die private Krankenversicherung gewinnt in Österreich auch aufgrund der negativen Entwicklung des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung immer mehr an Bedeutung.

    Unfallversicherung

    Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Unfälle ab, die während der Arbeit oder auf dem direkten Weg zur Arbeit passieren. Eine private Unfallversicherung hingegen bietet Schutz rund um die Uhr und das weltweit, sowohl im Berufs- als auch im Privatleben.

    Rechtsschutzversicherung

    Die Privatrechtsschutzversicherung bietet Dir Schutz und finanzielle Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen im privaten oder beruflichen Bereich. Sie deckt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten. 

    News

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      01.01.2021

      Wozu taugt ein Smartphone noch?

      Nutze Dein Smartphone, um Schäden unmittelbar (am besten mit Datum und Uhrzeit) zu dokumentieren! Dies ist nicht nur bei KFZ-Schäden sinnvoll, um beispielsweise die Endposition der beteiligten Fahrzeuge als Indiz festzuhalten, sondern generell bei allen Sachschäden zu empfehlen.

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      02.10.2017

      KFZ-Adressenänderung ab 02.10.2017

      Ab dem 02.10.2017 erfolgt die Adressenänderung bei privaten KFZ innerhalb desselben Zulassungsbezirkes automatisiert über das zentrale Melderegister und muss nicht mehr bei der Zulassungsstelle geändert werden.

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      01.01.2015

      Grobe Fahrlässigkeit

      Die grobe Fahrlässigkeit kann seit einigen Jahren in diversen Sparten (Gebäudeversicherung, Haushaltsversicherung, Kaskoversicherung, ...) miteingeschlossen werden. Beachte bitte, dass der Versicherer bei Obliegenheitsverletzungen nach wie vor leistungsfrei ist. 

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      FAQ - Gesundheitsvorsorge

      Freie Krankenhaus und Arztwahl, in der Regel im 2-Bett-Zimmer. Damit sicherst Du Dir kapazitäre ärztliche Betreuung und  Komfort. Auch 1-Bett-Zimmer versicherbar.

      Viele unserer Klienten haben sich für Selbstbehalt-Tarife zu deutlich geringeren Prämien entschieden. Das kalkulierbare Risiko selbst tragen, das unkalkulierbare Risiko unbegrenzt versichern!

      Vertragliche Deckung und tarifliche Deckung ist nicht dasselbe:

      Vertraglich bedeutet z.B., dass eine Zusatzversicherung für das Bundesland Vorarlberg, in allen Vertragskrankenhäusern dieses Bundeslandes, in der Regel aber auch in allen anderen Bundesländern (*nicht jedoch in Salzburg, Oberösterreich und Wien) volle Kostengarantie z.B. der Sonderklasse-Mehrbettzimmer inkl. aller stationären Behandlungskosten zur Gänze übernommen wird. Während in Krankenhäusern ohne Vertrag, sowie diesen* Bundesländern, nur tarifliche Deckung besteht. Dadurch können enorme Deckungslücken entstehen. Besteht eine Österreich-Deckung, so gilt hier in der Regel, volle Kostendeckung in der Sonderklasse-Mehrbettzimmer in allen Vertragskrankenhäusern inklusive aller Öffentlicher Krankenhäuser in Europa. Um jedoch unangenehme Überraschungen zu vermeiden ist es sinnvoll, dies im vorhinein abzuklären.

      Dabei handelt es sich in der Regel um ein Rahmenabkommen für Mitarbeiter z.B. eines bestimmten Unternehmens in welchem eine grössere Anzahl von Personen für die Sonderklasse im Krankenhaus versichert sind.

      Vertragliche Deckung und tarifliche Deckung ist nicht dasselbe!
      Vertraglich bedeutet z.B., dass eine Zusatzversicherung für das Bundesland Vorarlberg, in allen Vertragskrankenhäusern dieses Bundeslandes, in der Regel aber auch in allen anderen Bundesländern (* nicht jedoch in Salzburg, Oberösterreich und Wien) volle Kostengarantie z.B. der Sonderklasse-Mehrbettzimmer inkl. aller stationären Behandlungskosten zur Gänze übernommen wird. Während in Krankenhäusern ohne Vertrag, sowie diesen* Bundesländern, nur tarifliche Deckung. Dadurch können enorme Deckungslücken entstehen. Besteht eine Österreich-Deckung, so gilt hier in der Regel, volle Kostendeckung in der Sonderklasse-Mehrbettzimmer in allen Vertragskrankenhäusern inklusive aller öfentlicher Krankenhäuser in Europa. Um jedoch unangenehme Überraschungen zu vermeiden ist es sinnvoll, dies im vorhinein abzuklären.


      Kommentar:
      Die Gruppen-Versicherungen haben überwiegend mit schlechten Schadenssätzen zu kämpfen. Die meisten Gruppen sind was die Versicherten betrifft, überaltert. Dass dies so ist, daran sind die Versicherer nicht ganz unschuldig. Während u.a. in der Einzelversicherung ab 1991 erhebliche innovative Veränderungen erfolgten, fand diese Innovation in der GRUPPEN-Versicherung erst gegen Ende der 90er Jahre statt. Heute jedoch sind die meisten Gruppenversicherungen für Neubeitritte qualitativ identisch mit der Einzelversicherung.

      Seit 01.01.2000 müssen nachstehende Berufe optieren:

      • Notare
      • Rechtsanwälte
      • Apotheker
      • Ziviltechniker
      • Steuerberater


      Dies bedeutet, dass Sie sich entscheiden müssen ob Sie bei der GKK, bei der gewerbl. SVS, oder aber Privat über das Opting Out versichert sein wollen. Vorversicherungszeiten aus einer bei einem österreichischem Krankversicherer bestehenden Vertrag (Sonderklasse), werden hierbei berücksichtigt. Um jedoch mit dem Opting Out die Sonderklasse auch in Anspruch nehmen zu können, sind die entsprechenden Zusatzbausteine erforderlich. Um die spezifischen Leistungen zu vermitteln, bedarf es auch hier einer qualifizierten Beratung.

      Das OPTING OUT ist ein Zwitter zwischen Sozialversicherung und Privater Versicherung. Dies deshalb, da im Gegensatz zur Privaten Gesundheitsvorsorge in welcher jede versicherte Person (Ausnahme mehr als 3 Kinder, dann Prämienbefreiung ab dem 3.Kind) prämienpflichtig ist, eine Person prämienfrei mitversichert ist. Diese muß jedoch benannt werden.

      Alle in Österreich zugelassenen Krankenversicherer sind Risikoträger, wobei der UNIQA die Polizzierung  und die Schadensabwicklung obliegt

      Geeignet für 18-30 jährige, welche sich damit mit geringen Prämien den Gesundheitszustand (versicherungstechnisch) und das Eintrittsalter von heute für die Zukunft sichern und dabei ab sofort eine vollwertige Sonderklassedeckung für das Unfallrisiko zu haben.

      Als Grenzgänger haben Sie die Möglichkeit sich freiwillig bei der ÖGK oder aber Privat zu versichern. Die Private ist in der Regel erheblich günstiger und bietet wesentlich bessere Leistungen. Jedoch ist mit dem Beitrag der Privatversicherung nur der Grenzgänger selbst versichert.

      Leider gibt es jedoch auch Grenzgänger, welche Privat nur mit einer Art Basisdeckung versichert wurden. Diese Art Deckung sieht im Krankenhaus nur die Kostenübernahme der allgemeinen Gebührenklasse vor. Erhebliche zusätzliche Kosten wie sie z.B. als Sonderklasse-Versicherter entstehen und für diesen voll gedeckt sind wie z.B.: für Untersuchungen, Narkose, Chirurgie und sonstige Arztkosten sind dann überhaupt nicht versichert! Unterschreiben Sie mit dieser eingeschränkten Deckung auf gar keinen Fall im Krankenhaus für die Sonderklasse.

      Bei Spitalsaufenthalt, nach Unfall, eine vollwertige Sonderklassedeckung für weniger als € 12,- mtl..  (Versicherung kann bei Fremdverschulden regressieren).

      Für die Zusatzhonorare beim Arzt (Du erhältst in der Regel als Privatpatient kurzfristige Termine beim Facharzt , Wahlarzt oder auch Komplementär-Medizin).
      Er behandelt Dich sozusagen in seiner Freizeit. Du verbringst damit Deine kostbare Zeit nicht in seinem Wartezimmer, sondern bei ihm im Behandlungszimmer.
      Deklariere Dich bitte schon bei der Terminvereinbarung als Privatpatient.

      Leistungen: auch für Hilfsmittel wie z.B. Brille, Kontaktlinsen, ambulante Therapien sowie Medikamente und Rezeptgebühren.

      Die Leistungen sind in der Regel mit einem Höchstsatz limitiert.

      Zur Zeit erbringt die Sozialversicherung beim Kassenvertragsarzt für den die PRIVAT-PATIENTEN keine Leistung. Beim Wahl-arzt wird von der Sozialversicherung nach Einreichung bei dieser der tarifliche Teil abgerechnet.

      Beim Zahnarzt bist Du möglicherweise bereits seit langem Privatpatient, obwohl Du vielleicht gar nicht Privat versichert sind! Denn für viele qualitatiiven Leistungen, wird von den Sozialversicherungen nur eine geringfügige oder überhaupt keine Leistung mehr erbracht. So hat der Hauptverband der Sozialversicherungen per 01.06.1995 empfohlen für festsitzenden Zahnersatz überhaupt keine Leistungen mehr zu erbringen und dies wird zu unser aller Leidwesen von den meisten Sozialversicherungen auch befolgt.

      Lassen Dich von uns informieren, denn auch gute Zähne kosten Geld.

      Teilweise in Sonderklasse-Tarif enthalten oder als Zusatzbaustein möglich. 

      Welche Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung zu welchen Prämien versicherbar sind, darüber informieren wir Dich gerne persönlich!

      Welche Pflegegeldstufen gibt es?

      Die gesetzlichen Pflegegeldstufen in Österreich (Stand: 1.1.2024) sind:

      Stufe 1: mehr als 65 h/Monat:   192,-   €
      Stufe 2: mehr als 95 h/Monat:   354,-   €
      Stufe 3: mehr als 120 h/Monat :551,60 €
      Stufe 4: mehr als 160 h/Monat: 827,10 €
      Stufe 5: mehr als 180 h/Monat, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist: 1.123,50 €
      Stufe 6: mehr als 180 h/Monat und zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen oder dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson: 1.568,90 €
      Stufe 7: mehr als 180 h/Monat und keine zielgerichtete Bewegung der vier Extremitäten oder gleich zu achtender Zustand: 2.061,80 €

      Kontakt & Anfahrt

      Adresse

      Bahnhofstraße 29
      6900 Bregenz
      Österreich

      Öffnungszeiten

      Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 12:00 und 14:00 bis 17:00
      Freitag von 08:30 bis 12:00
      Sowie nach telefonischer Vereinbarung

      Telefon

      +43 5574 48 48 4

      Schreib uns doch

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